DEN KORAN KENNENLERNEN

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23. Die Gläubigen

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30. Die Römer

33. Die Verbündeten

37. Die Reihenden

38. Sád

44. Der Rauch

52. Der Berg

53. Der Stern

55. Der Gnädigste

56. Das unvermeidliche Ereig...

65. Die Trennung

66. Die Verbietung

70. Die Wege des Aufstiegs

78. Der Ereignis

111. Der Palmenfasern

Quelle: Koran, Übersetzung A.T. Khoury

Koran > Frauen > Kapitel 4

Unten sind nur die Verse des Koran angezeigt, die über Frauen und ihre Rechte lehren.
4. Die Frauen - An-Nisa
4:3Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr aber fürchtet, (sie) nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das bewirkt es eher, daß ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt.
4:11Gott trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer (bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise.
4:15Gegen diejenigen von euren Frauen, die Schändliches begehen, müßt ihr vier von euch zeugen lassen. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie in den Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg verschafft.
4:19O ihr, die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider ihren Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von dem zu nehmen, was ihr ihnen zukommen ließet, es sei denn, sie begehen eine eindeutige schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott viel Gutes in es hineinlegt.
4:20Und wenn ihr eine Gattin gegen eine (andere) Gattin eintauschen wollt und ihr der einen von ihnen einen Zentner habt zukommen lassen, so nehmt nichts davon. Wollt ihr es denn durch Verleumdung und offenkundige Sünde nehmen?
4:23Verboten ist auch, zu heiraten eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure Tanten väterlicherseits und eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter des Bruders und die Töchter der Schwester, eure Mütter, die euch gestillt haben, und eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen. (Verboten ist) auch, daß ihr zwei Schwestern zur Frau zusammen habt, abgesehen von dem, was bereits geschehen ist. Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
4:24Und (verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß Bescheid und ist weise.
4:25Wer von euch keine Mittel besitzt, um unter Schutz gestellte gläubige Frauen zu heiraten, der soll Frauen heiraten aus den Reihen der gläubigen Mägde, die eure rechte Hand besitzt. Gott weiß besser Bescheid über euren Glauben. Die einen von euch stammen ja von den anderen. So heiratet sie mit der Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher Weise, als unter Schutz gestellten Frauen, die nicht Unzucht treiben und sich keine Liebhaber nehmen. Wenn sie unter Schutz gestellt worden sind und dann Schändliches begehen, steht für sie darauf an Pein die Hälfte dessen, was für die unter Schutz gestellten Frauen steht. Dies gilt für denjenigen von euch, der die Bedrängnis fürchtet. Und wenn ihr euch geduldig zeigt, so ist es besser für euch. Und Gott ist voller Vergebung und barmherzig.
4:34Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen sie an. Gott ist erhaben und groß.
4:43O ihr, die ihr glaubt, kommt nicht zum Gebet, während ihr betrunken seid, bis ihr wißt, was ihr sagt, und auch nicht sexuell verunreinigt - es sei denn, ihr geht vorbei -, bis ihr euch gewaschen habt. Und wenn ihr krank oder auf Reisen seid, oder wenn einer von euch vom Abort kommt oder wenn ihr die Frauen berührt habt und ihr kein Wasser findet, dann sucht --einen sauberen Boden und streicht euch über das Gesicht und die Hände. Gott ist voller Verzeihung und Vergebung.
4:116Gott vergibt nicht, daß Ihm (etwas) beigesellt wird, und Er vergibt, was darunter liegt, wem Er will. Und wer Gott (andere) beigesellt, der ist weit abgeirrt.
4:117Sie rufen ja statt Seiner weibliche Wesen an, sie rufen ja einen rebellischen Satan an,
4:129Und ihr werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr mögt euch noch so sehr bemühen. Aber wendet euch nicht (von der einen) gänzlich ab, so daß ihr sie in der Schwebe laßt. Und wenn ihr nach Aussöhnung strebt und Gott fürchtet, so ist Gott voller Vergebung und barmherzig.
4:176Sie fragen dich um Rechtsauskunft. Sprich: Gott gibt euch eine Rechtsauskunft über die seitliche Verwandtschaft. Wenn jemand stirbt, ohne ein Kind zu haben, und er eine Schwester hat, dann steht ihr die Hälfte dessen, was er hinterläßt, zu. Und er beerbt sie, wenn sie kein Kind hat. Wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen zwei Drittel dessen, was er hinterläßt, zu. Wenn es Geschwister sind, Männer und Frauen, dann steht dem männlichen Geschwister soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu. Gott macht es euch deutlich, damit ihr nicht irregeht. Und Gott weiß über alle Dinge Bescheid.
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