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Verse, die lobpreisen:
Verse über:
Frauen (107)
Seite:
Kapitel:
4. Die Frauen
Quelle: Koran, Übersetzung A.T. Khoury
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Unten sind nur die Verse des Koran angezeigt, die über Frauen und ihre Rechte lehren.
4. Die Frauen - An-Nisa | 4:3 | Und wenn
ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann
heiratet, was euch an Frauen beliebt, zwei, drei oder vier. Wenn ihr
aber fürchtet, (sie) nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was
eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt. Das bewirkt es eher, daß ihr
euch vor Ungerechtigkeit bewahrt. | | 4:11 | Gott
trägt euch in bezug auf eure Kinder (folgendes) auf: Einem männlichen
Kind steht soviel wie der Anteil von zwei weiblichen zu; sind es nur
Frauen, über zwei an der Zahl, so stehen ihnen zwei Drittel dessen, was
er hinterläßt, zu; ist es nur eine, so steht ihr die Hälfte zu. Den
beiden Eltern steht jedem von ihnen ein Sechstel dessen, was er
hinterläßt, zu, wenn er Kinder hat; wenn er keine Kinder hat und seine
Eltern ihn beerben, so steht seiner Mutter ein Drittel zu. Hat er
Brüder, so steht seiner Mutter ein Sechstel zu. (Dies gilt) nach
Berücksichtigung eines Testamentes, das er etwa gemacht hat, oder einer
(bestehenden) Schuld. - Eure Väter und eure Söhne: Ihr wißt nicht, wer
von ihnen euch im Nutzen nähersteht. - (Dies ist) eine Pflicht von
seiten Gottes. Gott weiß Bescheid und ist weise. | | 4:15 | Gegen
diejenigen von euren Frauen, die Schändliches begehen, müßt ihr vier
von euch zeugen lassen. Wenn sie es bezeugen, dann haltet sie in den
Häusern fest, bis der Tod sie abberuft oder Gott ihnen einen Ausweg
verschafft. | | 4:19 | O ihr,
die ihr glaubt, es ist euch nicht erlaubt, die Frauen wider ihren
Willen zu erben. Und setzt ihnen nicht zu, um etwas von dem zu nehmen,
was ihr ihnen zukommen ließet, es sei denn, sie begehen eine eindeutige
schändliche Tat. Und geht mit ihnen in rechtlicher Weise um. Wenn sie
euch zuwider sind, so ist euch vielleicht etwas zuwider, während Gott
viel Gutes in es hineinlegt. | | 4:20 | Und wenn
ihr eine Gattin gegen eine (andere) Gattin eintauschen wollt und ihr
der einen von ihnen einen Zentner habt zukommen lassen, so nehmt nichts
davon. Wollt ihr es denn durch Verleumdung und offenkundige Sünde
nehmen? | | 4:23 | Verboten
ist auch, zu heiraten eure Mütter, eure Töchter, eure Schwestern, eure
Tanten väterlicherseits und eure Tanten mütterlicherseits, die Töchter
des Bruders und die Töchter der Schwester, eure Mütter, die euch
gestillt haben, und eure Milchschwestern, die Mütter eurer Frauen, eure
Stieftöchter, die sich in eurem Schutz befinden und von euren Frauen
stammen, zu denen ihr eingegangen seid - wenn ihr zu ihnen noch nicht
eingegangen seid, dann ist es für euch kein Vergehen -, und die
Ehefrauen eurer Söhne, die aus euren Lenden stammen. (Verboten ist)
auch, daß ihr zwei Schwestern zur Frau zusammen habt, abgesehen von
dem, was bereits geschehen ist. Gott ist voller Vergebung und
barmherzig. | | 4:24 | Und
(verboten ist, zu heiraten) die unter Schutz Gestellten unter den
Frauen, ausgenommen das, was eure rechte Hand (an Sklavinnen) besitzt.
Das ist die Vorschrift Gottes für euch. Erlaubt ist euch, was jenseits
dieser (Gruppe) liegt, daß ihr euch mit eurem Vermögen (Frauen) sucht
in der Absicht, (sie) unter Schutz zu stellen und nicht Unzucht zu
treiben. Denen unter ihnen, die ihr genossen habt, sollt ihr - das ist
eine Rechtspflicht - ihren Lohn geben. Es besteht für euch kein
Vergehen, wenn ihr, nachdem die Rechtspflicht festgesetzt ist, darüber
hinaus etwas in gegenseitigem Einvernehmen vereinbart. Gott weiß
Bescheid und ist weise. | | 4:25 | Wer von
euch keine Mittel besitzt, um unter Schutz gestellte gläubige Frauen zu
heiraten, der soll Frauen heiraten aus den Reihen der gläubigen Mägde,
die eure rechte Hand besitzt. Gott weiß besser Bescheid über euren
Glauben. Die einen von euch stammen ja von den anderen. So heiratet sie
mit der Erlaubnis ihrer Herren und gebt ihnen ihren Lohn in rechtlicher
Weise, als unter Schutz gestellten Frauen, die nicht Unzucht treiben
und sich keine Liebhaber nehmen. Wenn sie unter Schutz gestellt worden
sind und dann Schändliches begehen, steht für sie darauf an Pein die
Hälfte dessen, was für die unter Schutz gestellten Frauen steht. Dies
gilt für denjenigen von euch, der die Bedrängnis fürchtet. Und wenn ihr
euch geduldig zeigt, so ist es besser für euch. Und Gott ist voller
Vergebung und barmherzig. | | 4:34 | Die
Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil
Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie von ihrem
Vermögen (für die Frauen) ausgeben. Die rechtschaffenen Frauen sind
demütig ergeben und bewahren das, was geheimgehalten werden soll, da
Gott es geheimhält. Ermahnt diejenigen, von denen ihr Widerspenstigkeit
befürchtet, und entfernt euch von ihnen in den Schlafgemächern und
schlagt sie. Wenn sie euch gehorchen, dann wendet nichts Weiteres gegen
sie an. Gott ist erhaben und groß. | | 4:43 | O ihr,
die ihr glaubt, kommt nicht zum Gebet, während ihr betrunken seid, bis
ihr wißt, was ihr sagt, und auch nicht sexuell verunreinigt - es sei
denn, ihr geht vorbei -, bis ihr euch gewaschen habt. Und wenn ihr
krank oder auf Reisen seid, oder wenn einer von euch vom Abort kommt
oder wenn ihr die Frauen berührt habt und ihr kein Wasser findet, dann
sucht --einen sauberen Boden und streicht euch über das Gesicht und die
Hände. Gott ist voller Verzeihung und Vergebung. | | 4:116 | Gott
vergibt nicht, daß Ihm (etwas) beigesellt wird, und Er vergibt, was
darunter liegt, wem Er will. Und wer Gott (andere) beigesellt, der ist
weit abgeirrt. | | 4:117 | Sie rufen ja statt Seiner weibliche Wesen an, sie rufen ja einen rebellischen Satan an, | | 4:129 | Und ihr
werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr mögt euch
noch so sehr bemühen. Aber wendet euch nicht (von der einen) gänzlich
ab, so daß ihr sie in der Schwebe laßt. Und wenn ihr nach Aussöhnung
strebt und Gott fürchtet, so ist Gott voller Vergebung und barmherzig. | | 4:176 | Sie
fragen dich um Rechtsauskunft. Sprich: Gott gibt euch eine
Rechtsauskunft über die seitliche Verwandtschaft. Wenn jemand stirbt,
ohne ein Kind zu haben, und er eine Schwester hat, dann steht ihr die
Hälfte dessen, was er hinterläßt, zu. Und er beerbt sie, wenn sie kein
Kind hat. Wenn es zwei (Schwestern) sind, stehen ihnen zwei Drittel
dessen, was er hinterläßt, zu. Wenn es Geschwister sind, Männer und
Frauen, dann steht dem männlichen Geschwister soviel wie der Anteil von
zwei weiblichen zu. Gott macht es euch deutlich, damit ihr nicht
irregeht. Und Gott weiß über alle Dinge Bescheid. |
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